Das IPPF bietet die verklammerte Ausbildung in evidenzbasierter Psychoanalyse und tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie an.
In diesem Rahmen gibt es am IPPF 4 verschiedene Ausbildungswege:
1) Die Ausbildung zum/r Psychoanalytiker:in mit dem Ziel des Abschlusses mit dem Institutsexamen und eventuell der Mitgliedschaft in der DPG.
2) Die psychoanalytische Ausbildung gemäss dem Psychotherapeutengesetz von 1999.
3) Die Zusatzweiterbildung zum Erwerb der Fachkunde „Analytische Psychotherapie" für Therapeut:innen, die bereits in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie approbiert sind
4) Die Weiterbildung für Ärzte und Ärztinnen zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Psychoanalyse"
Für die vier Wege der Aus- und Weiterbildung gelten quantitative und inhaltlich qualitative Anforderungen, die teilweise miteinander übereinstimmen, aber grundsätzlich unabhängig voneinander definiert sind. Beispielsweise resultiert aus dem Abschluss gemäß Psychotherapeutengesetz oder aus dem Erwerb der Zusatzbezeichnung „Psychoanalyse" nicht automatisch ein Anspruch auf die Zulassung zum Institutsexamen (Abschlusskolloquium) - auch dann nicht, wenn die quantitativen Anforderungen für dieses erfüllt sind.
1) Die Ausbildung zum/r Psychoanalytiker:in mit dem Ziel des Abschlusses mit dem Institutsexamen und eventuell der Mitgliedschaft in der DPG.
Die Ausbildungsordnung für die Ausbildung mit dem Ziel des Institutsexamens finden Sie hier: (Link) Wenn die Mitgliedschaft in der Deutschen Psychoanalytischen Gesellschaft (DPG) angestrebt wird, müssen zusätzlich die Vorgaben der Ausbildungsordnung der DPG (Link zur AO der DPG) erfüllt werden. Insbesondere verlangt die DPG, dass die Analysefälle in der Ausbildung von Lehranalytiker:innen der DPG supervidiert werden und dass die Lehranalyse (bei einem/r Lehranalytiker:in der DPG) die ganze Ausbildung begleitet. Ausnahmen (Lehranalyse oder Supervision bei einem/einer Lehranalytiker:in einer anderen Gesellschaft der IPA (International Psychoanalytical Association) kann der Aus- und Weiterbildungsausschuss Erwachsenenanalyse (AWBA-EA) des IPPF im Einzelfall bei den zuständigen Gremien der DPG beantragen. Die diesbezügliche Entscheidung liegt bei den Gremien der DPG.
2) Die psychoanalytische Ausbildung gemäss dem Psychotherapeutengesetz von 1999
Die Ausbildungsordnung für die Ausbildung gemäss dem Psychotherapeutengesetz von 1999 finden Sie hier: (Link)
3) Die Zusatzweiterbildung zum Erwerb der Fachkunde „Analytische Psychotherapie" für Therapeut:innen, die bereits in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie approbiert sind.
Die Ausbildungsordnung für die Zusatzweiterbildung zum Erwerb der Fachkunde „Analytische Psychotherapie" finden Sie hier: (Link)
4) Die Weiterbildung für Ärzte/Ärztinnen zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Psychoanalyse"
Die Ausbildungsordnung für Ärztinnen/Ärzte zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Psychoanalyse" finden Sie hier: (Link). Aktualisierte Fassungen der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg können Anforderungen enthalten, die in der Weiterbildungsordnung auf der Homepage des IPPF noch nicht aufgeführt sind. Beachten Sie daher auch die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg (Link).
Insbesondere müssen Ärzte/Ärztinnen, die heute mit der Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung beginnen, auch ein Stück gruppenanalytischer Ausbildung absolvieren, welche vom IPPF nicht angeboten wird. Die gruppenanalytische Ausbildung muss also an einem entsprechenden anderen Institut absolviert werden.